Maßnahmen


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Dem Naturschutz dienende Maßnahmen können prinzipiell auf jeder landwirtschaftlichen Fläche abgeschlossen werden. Je nach Zielsetzung gibt es jedoch sowohl flächendeckende Maßnahmen als auch Maßnahmen auf besonderen Flächen. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Auswahl von Naturschutz-Maßnahmen auf Acker- und Grünland und die zugehörigen Bedingungen. Falls Sie interessiert sind, wenden Sie sich für weitergehende Informationen an [email protected].

Gesamtbetriebliche Maßnahmen  
   
BV11 Ökolandbau
im 1. + 2. Jahr
im 3. – 5. Jahr

roter Punkt_NatQ  364 €/ha
roter Punkt_NatQ  234 €/ha
BV12
Aufsattelung Wasserschutz

roter Punkt_NatQ +115 €/ha
BV2
Emissionsarme Ausbringung von Gülle mit Nachweis

roter Punkt_NatQ  25 €/m³
roter Punkt_NatQ  max. 40 €/ha LN

   
Flächendeckende Maßnahmen (Auszug)  
   

Grünland

 

GL11
Extensive Bewirtschaftung
                                      


roter Punkt_NatQ  170 €/ha

GL31
Weidenutzung in Hanglage                                            
keine Düngung
Pflegeschnitt
keine Beweidung bis 15. Juli

 
roter Punkt_NatQ  200 €/ha
roter Punkt_NatQ  +75 €/ha
roter Punkt_NatQ  +85 €/ha
roter Punkt_NatQ +160 €/ha

GL5
Artenreiches Grünland
4 Kennarten
6 kennarten
8 Kennarten


    
roter Punkt_NatQ  190 €/ha  
roter Punkt_NatQ  220 €/ha
roter Punkt_NatQ  310 €/ha

Acker

 
AL1
Anbau vielfältiger Kulturen                                          
Ökobetriebe
 
roter Punkt_NatQ  100-119 €/ha
roter Punkt_NatQ         
44 €/ha                   

BS1
Einjährige Blühstreifen


roter Punkt_NatQ 
700-800 €/ha

BS2
Mehrjährige Blühstreifen


roter Punkt_NatQ 
875-975 €/ha

   
Maßnahmen auf besonderen Flächen  
   

Wertvolle Flächen wurden durch Kartierungen erfasst
und bilden sogenannte Gebietskulissen für Fördermaßnahmen.
Im Landkreis Osterode am Harz sind folgende  Fördermaßnahmen  innerhalb der Gebietskulisse abschließbar:

 
GL4
Zusatzförderung auf Erschwernisausgleich

roter Punkt_NatQ  Ausgleich nach Punktwerttabelle
(11 €/Punkt/ha)
BV12
Aufsattelung auf Ökolandbau, wenn 10 ha oder 25 % der
landwirtschaftlichen Flächeim WVG liegen.

 
BB1
Besondere Biotope – Beweidung


roter Punkt_NatQ  315 €/ha (Grundbetrag + Zuschlagsvariante bis 510 €/ha möglich)  (Magerrasen, montane Wiesen)
BB2
Besondere Biotope – Mahd


roter Punkt_NatQ  325 €/ha (Grundbetrag + Zuschlagsvariante bis 755 €/ha möglich)
   
Maßnahmen auf besonderen Flächen  
   
Der Erschwernisausgleich (EA) wird in Naturschutzgebieten
und in nach § 30 BNatSchG geschützen Biotopen gewährt und  soll die durch Umsetzung der NSG-Verordnung 
entstandenen Nachteile für den Bewirtschafter ausgleichen.
 

EA
Erschwernisausgleich



roter Punkt_NatQ  Ausgleich nach Punktwerttabelle
(11 €/Punkt/ha) (Eine freiwillige Aufstockung
von Bewirtschaftungsauflagen ist über GL4 möglich.)