GA_Sozialer Dienst

Zuständige Behörde:

Landkreis Osterode am Harz (GA)
Gesundheitsamt
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4555

Fax:
05522 960-4535

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Ansprechpartner:

 

Frau Dipl.-Med. Elke Wiedermann
Gesundheitsamt
Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4543

E-Mail:

Internet:

Raum:
GA

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Frau Anjana Bellmann
Gesundheitsamt
Dipl.-Sozialarbeiterin
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4542

Fax:
05522 960-4535

Internet:

E-Mail:

Raum:
GA

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Frau Jenny Erbach
Gesundheitsamt
Dipl.-Sozialarbeiterin
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4544

Fax:
05522 960-4535

Internet:

E-Mail:

Raum:
GA

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Frau Claudia Nußbaum
Seniorenservicebüro
Dipl.-Sozialarbeiterin
Herzberger Straße 5

37520 Osterode am Harz
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Sozialer Dienst im Gesundheitsamt

Aufgaben des Sozialen DienstesLogo SozialerDienst

Seniorenhilfe
Einzelbetreuung, Vermittlung von ambulanten Hilfen für die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung zu Hause (z. B. Hilfe zur Pflege, Haushaltshilfe); Unterstützung bei der Suche nach einem Heimplatz oder einer anderen Wohnform; Kooperation mit Ärzten, Krankenhäusern, Pflegekassen, Sozialstationen usw.; bedarfsweise Einleitung von notwendigen Maßnahmen (Altenheimunterbringung, betreuungsrechtliche Maßnahmen).

Einzel- und Familiengespräche
Beratung und Unterstützung bei persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Problemen

  • Partnerprobleme/Beziehungsprobleme
  • Generationskonflikte
  • Arbeitslosigkeit
  • Sozialhilfeangelegenheiten
  • Krankheit, bei chronischen Leiden und Stresssituationen
  • Alkohol, Medikamente oder Drogenprobleme
  • Vermüllung/Verwahrlosung
  • in akuten Krisensituationen

Behindertenfürsorge
Unterstützung und Hilfe geistig, körperlich, seelisch oder mehrfach Behinderter und deren Familien bei

  • Behördenangelegenheiten,
  • beruflicher Integration,
  • familiären Problemen,
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen (Eingliederungshilfe nach dem SGB)

Maßnahmen zur Vorbereitung von Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
In den Tätigkeitsgruppen 1 und 3 machen Krankheit und Altersgebrechlichkeit häufig die Einleitung von betreuungsrechtlichen Maßnahmen notwendig

  • Anregungen und Stellungsnahmen beim zuständigen Amtsgericht
  • Kontakte mit den Betreuungspersonen).

Beratung von Schwangeren

  • Beratung nach § 218 (Schwangerschaftskonfliktberatung), Strafgesetzbuch vom 01.10.1995 
  • Unterstützung in Konfliktsituationen und finanziellen Notlagen 
  • Anträge an die Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens”
  • Betreuung der ratsuchenden Frauen und Familien

Öffentlichkeitsarbeit

  • Informationsveranstaltung für Schülerinnen/Jugendliche zum Thema Verhütung, Schwangerschaft und staatlichen Hilfen
  • Herausgabe von Informationsmaterial

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes gerne zur Verfügung. Unsere Beratungen und Angebote sind kostenlos! Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Temrin mit uns. Sollten Sie nicht zu uns kommen könnne, so besuchen wir Sie auf Wunsch auch zu Hause. Wir stehen unter Schweigepflicht.



  
Verfügbare Formulare:

Flyer Sozialer Dienst
PDF: 963 KB